Unser Team „Insolvenzrecht“ hat eine anerkannte Kompetenz im Bereich Insolvenzverfahren entwickelt und führt sowohl Sanierungs- als auch Liquidationsgeschäfte durch, wobei folgende verschiedene Beteiligten von uns begleitet werden: Gläubiger, Erwerber, Leitungskräfte, Insolvenzverwalter und andere gerichtlich bestellte Bevollmächtigte – und natürlich auch die betroffenen Unternehmen selbst (französische Gesellschaften oder Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne).
Die Rechtsanwälte des Teams arbeiten in französischer und englischer Sprache. Die finanziellen Aspekte des Insolvenzrechts sind ihnen völlig geläufig, sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Kenntnisse der anderen Kanzleiteams (insbesondere im Bereich Arbeits- und Steuerrecht) einzuholen. Die Partner, die stets mit ihren Mandanten in Kontakt sind, setzen sich für alle Angelegenheiten ein, nehmen an allen Etappen der Sachbearbeitung teil und treffen alle strategischen Entscheidungen.
Unsere Leistungen
• Unterstützung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen: - Umstrukturierung: Vorbereitung und Durchführung von Zusammenschlüssen, Spaltungen, teilweisen Einbringungen von Aktiva, Ausarbeitung von Sozialplänen (PSE), von Begleitmaßnahmen und von freiwilligen Pensionierungs-/ Kündigungsplänen - Vorbeugung: Diagnose, Analyse der Gläubigersicherheitsleistungen, Bestimmung des Zustandes der Zahlungseinstellung, Einrichtung von Liquiditätsinstrumenten, Verhandlung mit öffentlichen und privaten Gläubigern, Durchführung von Verwaltungs-, Schlichtungs- und Sicherungsverfahren, Verfassung aller dazugehörigen rechtlichen und gerichtlichen Unterlagen - Führung: Organisation der Sanierungs- oder Liquidationsverfahren, Beziehungen zu den gerichtlich bestellten Bevollmächtigten, Hotline für Unternehmensleiter, Unterstützung bei den Beziehungen zu den Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmern
• Unterstützung der Übernehmer von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen: - Rechtliche Due-Diligence-Prüfung - Beratung und Angebotsverfassung - Übernahmeverhandlung - Verhandlung und Verfassung dazugehöriger Unterlagen
• Unterstützung der Gläubiger: Forderungsanmeldung, Eigentumsklage, Erfüllung oder Kündigung von laufenden Verträgen, Geltendmachung von Sicherheiten, Direktanspruch des Unterlieferanten
• Unterstützung der Unternehmensleiter infolge des Insolvenzverfahrens: - Klage auf Verurteilung der Unternehmensleiter zur Erstattung der Passiva - Straf- und steuerrechtliche Verfolgungen
• Unterstützung der gerichtlich bestellten Bevollmächtigten oder Insolvenzverwalter
• Prüfungsaufträge auf Rechnung von Gläubigern
• Treuhandverträge
Beispielhafte Mandate
Gerichtliche Sanierungs- und Liquidationsverfahren: • Unterstützung der französischen Tochtergesellschaft einer schwedischen Luftfahrtgesellschaft bei der Einreichung des Insolvenzantrags, der Durchführung einer Sanierung und anschließend einer Liquidation und Unterstützung bei den arbeitsrechtlichen Folgen, die aufgrund der Verfahren entstanden waren (ca. fünfzehn Arbeitsgerichtsverfahren) sowie bei einer Streitigkeit über eine begünstigte Zahlung
Unternehmensübernahme: • Unterstützung einer CAC-40-Gesellschaft bei der Vorbereitung einer Bewerbung zur Übernahme eines bedeutenden Konzerns der Papierindustrie • Unterstützung einer irischen Gesellschaft bei der Übernahme von Golfplätzen in Frankreiche • Beratung eines Vertreibers (Hausgestaltung) bei der Übernahme einer konkurrierenden Ladenkette
Mandat ad hoc Verfahren: • Unterstützung eines Unterlieferanten der Autoindustrie und Sicherung einer gütlichen Einigung • Unterstützung einer Industriegesellschaft und deren Leiter bei einer LBO-Umstrukturierung durch ad-hoc Verfahren und anschließendes Schlichtungsverfahren
Unterstützung der Gläubiger: • Vertretung eines amerikanischen Konzerns im Insolvenzverfahren gegen einen Peugeot-Unterlieferanten vor dem Handelsgericht Nantes bezüglich der Übernahme der laufenden Verträge, des Direktanspruchs des Unterlieferanten, der Forderungshäufung mit einer Factoring-Gesellschaft (Streitwert insgesamt: EUR 2 Mio.) • Verfolgung des Vorgehens eines örtlichen Insolvenzverwalters auf Rechnung einer französischen Gesellschaft bei der Insolvenz im Ausland eines in den Bahamas ansässigen Investmentfonds
Unterstützung der Unternehmensleiter: • Entlassung aus dem Rechtsstreit oder Freisprechung zahlreicher Unternehmensleiter, gegen die Verfahren zur Erstattung der Passiva und Strafverfahren wegen Bankrotts eingeleitet wurde • Entlassung aus dem Rechtsstreit eines Leiters der französischen Tochtergesellschaft eines englischen Konzerns, gegen den ein Verfahren zur Erstattung der Passiva eingeleitet wurde, und Verurteilung des gerichtlich bestellten Bevollmächtigten in erster Instanz und bei der Berufung wegen missbräuchlichen Verfahrens • Vertretung vor dem Berufungsgericht Paris von ehemaligen Leitern einer CAC-40-Gesellschaft und ehemaligen Leitern ihrer Software-Tochtergesellschaft, gegen die ein Verfahren zur Erstattung der Passiva eingeleitet wurde